AGB-BEFÖRDERUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beförderungsleistungen der Taxi Dresmann GmbH

Stand: 20. Juni 2011

a) Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen von Personen, Sachen und Tieren der Taxi Dresmann GmbH sowie aller angeschlossenen Taxiunternehmen und Subunternehmen, die für Taxi Dresmann GmbH Beförderungsdienstleistungen erbringen. Diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen werden mit dem Besteigen des Fahrzeugs bzw. der Übergabe von Kurier- und/oder Beförderungsgut an Taxi Dresmann GmbH als Vertragsbestandteil anerkannt.


 

b) Beförderungsanspruch

Es besteht ein Anspruch auf Beförderung, soweit dieser nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und entsprechenden, auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften besteht. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht für Personen, die eine deutliche Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder Ordnung für das Beförderungsfahrzeug, dessen Fahrer oder anderer Fahrgäste darstellen. Einen Anspruch auf Beförderung haben insbesondere nicht Personen mit stark verschmutzter Bekleidung, Personen, von denen ein übler Geruch ausgeht, alkoholisierte oder sonst unter Drogen stehende Personen, Personen, die das Beförderungsentgelt nicht direkt bezahlen können, und Personen, die das Fahrpersonal beleidigen oder bedrohen.


 

c) Beförderungsentgelte

Die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr richten sich – soweit keine anderen Beförderungsentgelte vereinbart wurden – nach der „Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Freiburg i.Br.“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Preise für den Transport von Sachen berechnen sich nach den Tarifen für den Sofort-Kurier in ihrer jeweils gültigen Fassung oder nach Vereinbarung.


 

d) Zahlungsmittel

Soweit keine Vereinbarung über eine unbare Zahlungsweise getroffen ist, ist das Beförderungsentgelt bzw. der Preis für einen Sachtransport in bar zu entrichten. Bei Barzahlung besteht für die von der Taxi Dresmann GmbH beauftragten Taxen keine Verpflichtung, Geldscheine über einem Wert von € 50,00 zu wechseln.


 

e) Transport von Sachen

Auf den Transport von Sachen besteht über gewöhnliches Reisegepäck hinaus kein Anspruch. Vom Transport ausgeschlossen sind Waffen und Gefahrgüter und Gegenstände, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung des Beförderungsfahrzeugs oder des Fahrers darstellen könnten, oder die zu sperrig sind, um entsprechend der Straßenverkehrsordnung mit PKW befördert werden zu können.

Taxi Dresmann GmbH übernimmt keine Transporte von Geld- oder anderen Wertsachen (Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine usw.) oder von Gütern, deren Wert mehr als € 5000.- beträgt.

Wird ohne Wissen und Zustimmung von Taxi Dresmann GmbH ein Transport derartiger Güter dennoch in Auftrag gegeben, ist jegliche Haftung für Verlust oder Zerstörung ausgeschlossen. Für Sachschäden an beförderten Gütern haften die beauftragten Betriebe im Einzelfall maximal bis zu einer Höhe von € 5000.- (in Worten Euro fünftausend). Eine Haftung für Vermögensfolgeschäden im Zusammenhang mit einer Beschädigung beförderter Güter ist in jedem Fall ausgeschlossen.


 

f) Beförderung von Tieren

Auf die Mitnahme von Tieren mit oder ohne Begleitperson besteht nur Anspruch, wenn bereits bei der Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde und Taxi Dresmann GmbH der Beförderung zugestimmt hat. Hunde dürfen nicht auf den Fahrgastsitzen befördert werden und sind gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu sichern. Auf die Mitnahme von Blindenhunden besteht grundsätzlich Anspruch, wenn bei der Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde. Andere für die Beförderung im PKW geeignete Tiere müssen in einem geeigneten Käfig untergebracht sein und werden gegebenenfalls im Kofferraum transportiert. Gefährliche Tiere werden grundsätzlich nicht transportiert.


 

g) Haftung

Bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes haften die beauftragten Unternehmen im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, bei Verkehrsunfällen im Einzelfall jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungsgrenze und bei Unfällen außerhalb des Fahrzeugs im Rahmen der Deckungsgrenze ihrer Betriebshaftpflichtversicherungen (im Einzelfall bis zur Höhe von Euro 500.000 (in Worten: Euro fünfhunderttausend).

Eine Haftung für Schäden an Tieren folgt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Haftungsbeschränkungen gelten insoweit nicht, als Sachschäden nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Für Vermögensschäden infolge von Fehldisponierung durch Taxi Dresmann GmbH oder durch Irrtum seitens des beauftragten Unternehmens oder seines Erfüllungsgehilfen bleibt eine Haftung auf das 10-fache des ansonsten geschuldeten Beförderungsentgelts, im Einzelfall aber auf höchstens Euro 1000,- beschränkt. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Taxi Dresmann GmbH oder des beauftragten Unternehmens ist in jedem Fall, dass ein Beförderungsauftrag so rechtzeitig bei Taxi Dresmann GmbH eingegangen ist, dass er unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung ohne weiteres erfüllt werden konnte, und dass der Zeitraum, innerhalb dessen die Beförderungsleistung zu erbringen war, ausreichte, um einen Irrtum seitens Taxi Dresmann GmbH oder seitens des beauftragten Unternehmens unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung erfolgreich korrigieren zu können (Nachbesserung). Befindet sich Taxi Dresmann GmbH bei terminierten Aufträgen im Verzug, muss eine Reklamation spätestens fünf Minuten nach Verstreichen des Termins erfolgt sein.


 

h) Haftungsausschuss

Soweit Schäden oder auch Folgeschäden durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder Arbeitskämpfe entstehen, sind Ersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Grundsätzlich wird keine Gewähr dafür geleistet, dass ein Fahrziel innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht werden kann.


 

i) Verjährung

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag mit Taxi Dresmann GmbH verjähren innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Entstehen des Anspruchs.


 

j) Gerichtsstand

Die örtliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag mit Taxi Dresmann GmbH ergeben, ist der Sitz der Gesellschaft.

Die sachliche Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Bestimmungen.

Diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Taxi Dresmann GmbH sowie die „Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Freiburg i.Br.“ in ihrer jeweils gültigen Fassung werden auf Wunsch oder auf mündliche oder schriftliche Anforderung jedem Fahrgast und auch Auftraggeber ausgehändigt. Sie können im übrigen in der zuständigen Funkzentrale als auch am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden.