Taxameter-Service nach neuem Eichrecht


Taxameter-Service


Seit 01. Juli 2015 wird in Baden-Württemberg das Eichrecht gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie MID umgesetzt. Die Anforderungen an Taxen ( und an uns als Taxameterdienst ) sind hier stark gestiegen.

Die bisherige Ersteichung wird ersetzt durch ein Konformitätsbewertungsverfahren, das der Hersteller des Messgeräts in Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle durchführt.

  • Das Messgerät ist der Taxameter in Verbindung mit einem Fahrzeug und einem Wegstreckensignalgeber und einem Tarif (also das Gesamtsystem). Dessen Hersteller sind in diesem Fall wir.
  • Wir beantragen diese Prüfung, die benannte Stelle ist in diesem Fall eine externe Abteilung des Eich- und Beschusswesens Baden-Württemberg, die zu diesem Zweck gegründet wurde. Diese prüft die Konformität des Messgerätes mit den Vorschriften der MID und des MessEG.
  • Dann führt das örtliche Eichamt eine technische Prüfung durch und händigt dem Hersteller eine Konformitätsbescheinigung aus.
  • Der Hersteller bringt in der Regel auf der B-Säule des Fahrzeugs ein Typenschild an und händigt dem Messgerätebesitzer eine Konformitätserklärung aus. Aufgrund dieser darf er das Messgerät einsetzen.
    Achtung: Es wird KEIN Hauptstempel mit Zeitpunkt der nächsten Eichfälligkeit mehr angebracht!

Unterlagen zur Eichabnahme

Zur Eichabnahme benötigen wir – je nach Art der Taxi-Umrüsting – folgende Unterlagen:

  FALL 1
Taxipaket und / oder Taxameter ab Werk eingebaut
FALL 2A
Taxipaket und / oder Taxameter wurde bereits nachgerüstet
FALL 2B
Fahrzeug ohne Taxipaket zur Nachrüstung durch uns
Zulassungsbescheinigung Teil I wird benötigt wird benötigt wird benötigt
Bestellung / Rechnung, aus welcher das nachgerüstete Taxipaket bzw. Taxameter zu entnehmen ist n.a. wird benötigt optional
Bestellung / Rechnung, aus welcher das ab Werk eingebaute Taxipaket bzw. Taxameter zu entnehmen ist wird benötigt n.a. n.a.
Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass dieser Einbau nach seinen Vorschriften und Richtlinien erfolgt ist n.a. wird benötigt wird benötigt
Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass dieser Einbau messtechnisch geeignet für einen Taxameter geeignet ist n.a. wird benötigt wird benötigt
Nachweis der Konformität der montierten Reifen. (Zulassungsbescheinigung Teil I oder EU-Übereinstimmungserklärung oder Herstellerbescheinigung) wird benötigt wird benötigt wird benötigt
Lichtbild des Anschlusses des Taxameters und Auszug aus dem Schaltplan n.a. wird benötigt wird benötigt
Lichtbild des Taxameters mit Typ und Seriennummer wird benötigt wird benötigt wird benötigt

TAXI-GARAGE
0761 – 556 98 58


KFZ-WERKSTATT
0761 – 556 98 58


TAXI-ZENTRALE
0761 – 55 55 55


SONDERFAHRDIENSTE
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