Amtlicher Freiburger Taxitarif


Auszug aus der Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Freiburg im Breisgau (Taxentarif). Gültig ab 1. Mai 2023

Standardtaxi bis 4 Fahrgäste

Fahrpreis­­zusammensetzung

Tarifstufe I

(Tagtarif in Euro)

Tarifstufe II

(Nachttarif in Euro)

Grundpreis einschließlich der ersten Fortschalteinheit 5,00 EUR 6,50 EUR
Streckenpreis pro Kilometer bis zu 3 km 3,50 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 28,57 m)
4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
Streckenpreis ab 3 km für jeden weiteren Kilometer 2,50 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 40,00 m)
3,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 33,33 m)
Zeitpreis pro Stunde 50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
Großraumtaxi ab 5 Fahrgästen
oder auf Anforderung

Fahrpreis­­zusammensetzung

Tarifstufe III

(Tagtarif in Euro)

Tarifstufe IV

(Nachttarif in Euro)

Grundpreis einschließlich der ersten Fortschalteinheit 10,00 EUR 13,00 EUR
Streckenpreis pro Kilometer bis zu 3 km 4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
5,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 20,00 m)
Streckenpreis ab 3 km für jeden weiteren Kilometer 3,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 33,33 m)
4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
Zeitpreis pro Stunde 50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
  • Der Tagtarif gilt werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der Nachttarif gilt werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
  • Auf die Beförderung von Rollstuhlfahrenden im Rollstuhl sitzend (nicht umsetzbar) in einem nach DIN 75078 geeigneten Spezialfahrzeug finden die Tarifstufen III bzw. IV Anwendung.
  • Die Schalteinheit (Fortschaltbetrag) beträgt 0,10 Euro. Der Fortschaltbetrag gibt an, um welchen Betrag sich der Preis auf dem Taxameter (Fahrpreisanzeiger) nach Zurücklegen einer bestimmten Teilstrecke bzw. nach Ablauf einer bestimmten Zeiteinheit erhöht.
  • Bei verkehrsbedingtem Langsamfahren oder Anhalten des Taxis schaltet das Taxameter automatisch vom Streckenpreis in den Zeitpreis. Die Fahrtgeschwindigkeit, bei der sich dieser Wechsel vollzieht (Umschaltgeschwindigkeit), berechnet sich dynamisch aus der Division des Zeitpreises durch den jeweils geltenden Streckenpreis.
  • Bei Fahrten innerhalb der Stadt Freiburg i. Br. ist die Anfahrt zum Bestellenden kostenfrei. Bei Fahrten, die westlich der Bundesautobahn 5 beginnen und enden, wird ein Zuschlag von 6,00 Euro erhoben.
  • Die festgesetzten Beförderungstarife dürfen nicht über- oder unterschritten werden und sind gleichmäßig anzuwenden. Weitere Zuschläge sind nicht zulässig und dürfen nicht erhoben werden.

Alle angebenen Fahrdienst-Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrdienste AGB-Beförderung.