Seit 01. Juli 2015 wird in Baden-Württemberg das Eichrecht gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie MID umgesetzt. Die Anforderungen an Taxen ( und an uns als Taxameterdienst ) sind hier stark gestiegen.

Die bisherige Ersteichung wird ersetzt durch ein Konformitätsbewertungsverfahren, das der Hersteller des Messgeräts in Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle durchführt.

  • Das Messgerät ist der Taxameter in Verbindung mit einem Fahrzeug und einem Wegstreckensignalgeber und einem Tarif (also das Gesamtsystem). Dessen Hersteller sind in diesem Fall wir.
  • Wir beantragen diese Prüfung, die benannte Stelle ist in diesem Fall eine externe Abteilung des Eich- und Beschusswesens Baden-Württemberg, die zu diesem Zweck gegründet wurde. Diese prüft die Konformität des Messgerätes mit den Vorschriften der MID und des MessEG.
  • Dann führt das örtliche Eichamt eine technische Prüfung durch und händigt dem Hersteller eine Konformitätsbescheinigung aus. Achtung: Es wird KEIN Hauptstempel mit Zeitpunkt der nächsten Eichfälligkeit mehr angebracht!
  • Der Hersteller bringt in der Regel auf der B-Säule des Fahrzeugs ein Typenschild an und händigt dem Messgerätebesitzer eine Konformitätserklärung aus. Aufgrund dieser darf er das Messgerät einsetzen.

OHNE eine Herstellerbescheinigung kann eine Nachrüstung nicht erfolgen!

Bitte klären Sie VOR Kauf eines nicht vorgerüsteten Fahrzeugs mit uns und dem Verkäufer, ob eine Bescheinigung zu überhaupt zu erhalten ist. Beispielsweise gibt es derzeit keine Bescheinigungen von Mercedes-Benz, da es dort ausschließlich Taxipakete ab Werk gibt.

Als erfahrener und von der Eichdirektion anerkannter Taxameter-Service-Anbieter beraten wir Sie kompetent zu den Fragen, ob und wie eine Umrüstung nach der neuen Gesetzgebung erfolgen kann.

> Welche Unterlagen muss ich mitbringen?